Recht & Regulierung

Fernwärme gegen Wärmepumpen: Anschlusszwang meist nicht verhältnismäßig

Nur in Ausnahmefällen können laut einem neuen Gutachten bereits eingebaute Wärmepumpen verdrängt werden. Mehr Klarheit gibt es auch für künftige Wärmepumpenbetreiber.
29.04.2024

Blick auf das Enercity-Heizkraftwerk im Stadtteil Linden. (Symbolbild)

Gute Nachrichten für Wärmepumpenbesitzer: Einem neuen Rechtsgutachten der Kanzlei Recht Energisch zufolge ist es nur in "ganz extremen Fällen" denkbar, dass ein Fernwärme-Anschlusszwang auch für sie gilt.

Mehr Klarheit bringt das Gutachten auch für künftige Wärmepumpenkäufer. "Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben", wird Autorin Miriam Vollmer zitiert. Das Gutachten wurde vom…

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